Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ALW Shopkonzept & Projektmanagement GmbH
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Unsere Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen usw. sind nur für den Gebrauch durch den Kunden bestimmt und dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sämtliche Urheberrechte an geistigem Eigentum werden ausdrücklich vorbehalten.
2. Lieferzeiten
Lieferzeiten gelten nur annährend, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Vom Kunden gewünschte Änderungen des bereits bestätigten Auftrags verzögern den Liefertermin. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
Als Auslieferungstermin gilt der Tag der Bereitstellung.
3. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Aussperrungen, Streiks und andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung.
4. Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahren gehen nach erfolgter Auslieferung und Abnahme auf den Kunden über.
5. Zahlungen
Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Verzugszinsen werden mit 8% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank gemäß §288 Abs.2 BGB berechnet. Kommt der Kunde mit der Zahlung länger als eine Woche in Verzug, so sind wir berechtigt, alle Zahlungsziele zu widerrufen und vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechungsbeträge zurückzuhalten oder Rechnungen von sich aus zu kürzen.
6. Eigentum
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der Kunde die Forderungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit uns beglichen hat. Bei Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu anderen Materialien. Die neue Sache gilt ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinn dieser Bedingungen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets von uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Voraus sicherheitshalber an uns ab. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen oder Forderungsabtretungen darf der Kunde nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung selbst vornehmen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Scheint die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde entsprechend zu informieren und auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware unverzüglich zu ermöglichen oder die Forderungsabtretung seinen Abnehmern unverzüglich mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben, damit die Forderungen entsprechend eingezogen werden können. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir verpflichten uns die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7. Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretener Mangel vor, so sind wir zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl) verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verzögert sich diese unangemessen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Mängel der gelieferten Ware, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind spätestens zehn Tage nach erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn und wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sowie Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Hiervon ausgenommen sind verbaute elektronische Bauteile bei denen die Gewährleistungsfrist denen des Herstellers entspricht.
8. Transportschäden
Für Transportschäden haften wir nicht, soweit der Transport nicht durch uns übernommen wurde. Die Transportschäden sind beim Empfang der Ware dem Transportunternehmen schriftlich mitzuteilen. Mindermengen müssen dem Transportunternehmen schriftlich bestätigt werden.
9. Schadenersatzansprüche
Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 25% der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn uns ein höherer oder vom Besteller ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Düsseldorf. Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Düsseldorf. Es gilt nationales Kaufrecht
Stand November 2023